Steiermärkisches Volksrechtegesetz
Projektziele
Eine Novellierung des Steiermärkischen Volksrechtegesetzes (Stmk. VRG) entspricht aktuellen Tendenzen zur Stärkung direkter Demokratie, d.h. sie müsste vor allem eine Erleichterung des Zugangs zu Initiativen beinhalten, also eine Senkung der notwendigen Zahl von Unterstützungsunterschriften, den Einbau bindender Volksentscheide und Möglichkeiten zur Online-Beteiligung.
Für die Konzeption einer konkreten Vorgangsweise zur Adaptierung des Stmk. VRG sollten aus Sicht des BBB folgende Punkte berücksichtigt werden:
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breite Unterstützung durch alle Gemeinderats – Parteien ist Voraussetzung
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das laufende Leitlinien-Projekt hat unbedingte Priorität (begrenzte Ressourcen bis Ostern 2014) und wird inhaltlich nicht berührt
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eine Einbindung externer Experten ist sinnvoll und notwendig: zuständige Beamte des Landes, Plattform „mehr demokratie!“, Politikwissenschafter wie z.B. Prof. Dr. Poier
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Übernahme grundlegender Ideen des „Salzburger Modells“
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Einbau aktueller Anträge aus dem Grazer Gemeinderat wie BürgerInnen – Umfrage und Bürgerpetition
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