Steiermärkisches Baugesetz
Projektziele
Der Beirat für BürgerInnen-Beteiligung (BBB) der Stadt Graz hat sich aufgrund der Erfahrungen seiner Mitglieder, aber auch der von vielen Damen und Herren von MZfG („MEHR Zeit für Graz“), entschlossen, Vorschläge für eine Novellierung einzelner Paragraphen des Stmk. Baugesetzes, Stammfassung LGBl. Nr.59/1995 inkl. aller bisherigen Novellen, zu machen.
Neben einer Reihe von änderungsbedürftigen Punkten wie z. B. bei anzeigepflichtigen Vorhaben, Abstandsbestimmungen etc. geht es vor allem auch um die Neufassung der Bestimmung, dass bisher eine (oft drastische) Erhöhung der Bebauungsdichte ohne Beschluss des Gemeinderats möglich ist, der als oberstes Gremium der Stadt jene immerhin im Flächenwidmungsplan festgelegt hat.
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Aktuelles
Bereits im Frühjahr 2013 wurde eine Arbeitsgruppe eingerichtet, welche an Vorschlägen arbeitet. In der 10. Sitzung des BBB am 11.Juni 2013 wurde dieses Thema vorgestellt und die Zustimmung des Vorsitzenden Stadtrat Dr. Rüsch eingeholt.
Der Steiermärkische Landtag beschäftigt sich schon seit geraumer Zeit mit Novellierungsgedanken - der zuständige Unterausschuss tritt Ende September 2013 wieder zusammen. Der vorerst ins Auge gefasste Weg, unsere Änderungsvorschläge als Antrag in den Gemeinderat einzubringen, kann daher aus Zeitgründen nicht eingehalten werden.
Die Arbeitsgruppe des BBB hat zahlreiche Gespräche geführt, unter anderem mit
- der Bau-und Anlagenbehörde der Stadt Graz
- interessierten Mitgliedern des Grazer Gemeinderates
- Klubdirektoren des Landtages von SPÖ und ÖVP
- Fachbeamten des Landes Steiermark
- der Energie Steiermark und ESTAG und dem
- Kinderbüro der Stadt Graz.
Das daraufhin detailliert erstellte Positionspapier wurde am 17.9.2013 an die Klubdirektoren von SPÖ und ÖVP übergeben, welche die Behandlung im Unterausschuss zugesagt haben. In diesem Zusammenhang ist festzuhalten, dass bei einer Novellierung nicht nur fachliche Entscheidungen sondern auch politische maßgebend sind, vor allem wenn es um wirtschaftliche bzw. finanzielle Auswirkungen geht (Bespiel Kinder- und Jugendspielplätze).
Im Zusammenhang mit dem Stmk. Baugesetz sind von unserer Seite auch Vorschläge für eine geänderte Formulierung in der Baudichteverordnung des Landes Stmk. gemacht worden, da bisher eine (oft drastische) Erhöhung der Bebauungsdichte ohne Gemeinderatsbeschluss möglich war.
Am 10.Dezember 2014 hatten Karin Steffen und Raimund Berger die Gelegenheit in einer ca. 20-minütigen Präsentation unsere Vorschläge vor den Fachleuten und dem Unterausschuss des Stmk. Landtages vorzustellen und zu begründen.
Wir hatten den Eindruck, dass unsere Vorschläge gut aufgenommen wurden.
Eine Diskussion darüber fand nicht statt.
Wir hoffen, dass es vor einer Novellierung weitere Gespräche geben wird.
Unsere Vorschläge gliederten sich in 4 Gruppen:
-
Novellierungsschwerpunkte Stmk. Baugesetz
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weitere Vorschläge für Novellierungen
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Anregungen zu Neuaufnahmen ins Stmk. Baugesetz
-
Novellierungsvorschläge zur Bebauungsdichteverordnung 1995
Details zu den o.g. 4 Gruppen wollen Sie bitte aus dem Anhang entnehmen.
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